... dies alles und noch mehr
WEG-VERWALTUNG gliedert sich in zwei Bereiche: kaufmännische Verwaltung und technische Verwaltung
KAUFMÄNNISCHE VERWALTUNG
* Erstellen einer jährlichen Abrechnung über die tatsächlichen Einnahmen und Ausgaben im Vertragszeitraum als Gesamt- und Einzelabrechnung je Sonder-/Teileigentum.
* In unserem Büro stehen allen Miteigentümern sämtliche Unterlagen und Belege zur Einsichtnahme zur Verfügung.
* Durchführen einer Eigentümerversammlung mit den dazu notwendigen Vorbereitungsarbeiten.
* Die Verwaltung sorgt für die Durchführung der beschlossenen Haus-/ Nutzungsordnungen. Schriftlich gemeldete Verstöße mahnt die Verwaltung bei dem für die Störung verantwortlichen Eigentümer mündlich oder schriftlich unter Angabe des Namens des Beschwerdeführers ab. Die nächste Eigentümerversammlung wird unterrichtet, wenn die Abmahnung ohne Erfolg blieb.
* Betreuen und Überwachen der Vertragspartner der Eigentümergemeinschaft.
* Führen der auf den Namen der Gemeinschaft lautenden Bankkonten (Giro- und Anlagekonten etc.); Verwalten der gemeinschaftlichen Gelder bei einer deutschen Bank oder Sparkasse.
* Rechnerische Prüfung aller Kauf-, Lieferanten-, Dienstleistungs- und Reparaturrechnungen, Hauswart- und Münzgeldkasse.
* Einrichten einer übersichtlichen, kaufmännisch ordnungsgemäß geführten Buchführung im Vertragszeitraum.
* Buchen und überwachen aller Bankbewegungen.
* Veranlassung der jährlichen Ermittlung des Wärme- und Wasserverbrauchs, melden der Gesamtheizkosten an das von der Gemeinschaft beauftragte Service-Unternehmen, Einbuchen der von diesem Unternehmen errechneten Einzelkosten je Sonder-/Teileigentum in die Jahresabrechnung.
TECHNISCHE VERWALTUNG
* Zur Werterhaltung und um entstehende Schäden frühzeitig zu erkennen, technische Überprüfung des Gemeinschaftseigentums durch regelmäßige Begehung.
* Beiziehen von Sonderfachleuten auf Kosten der Gemeinschaft, soweit notwendig und sofern ein Beschluss dafür vorliegt.
* Empfehlungen bei der Auswahl der technischen Lösungen, Mitwirken bei Preisverhandlungen und Vergabe von Aufträgen für das Gemeinschaftseigentum.
* Klärung der Zuständigkeiten bei Schäden am Sonder/Gemeinschaftseigentum. Empfehlungen an die Wohnungseigentümer zur Schadensminderung und -beseitigung.
* Veranlassen der Reparaturen und Bauverträge, der Bauleitung und -überwachung einschließlich Aufmaß und Rechnungskontrolle bei Instandhaltungs- und Instandsetzungsmaßnahmen nach vorheriger Beschlussfassung.
* Terminüberwachung bei Angeboten, Aufträgen, Ausführungen, Schlussrechnungen; andernfalls erfolgt die Abmahnung des Leistungsrückständigen.
* Veranlassen nach § 27, Abs. 1 Ziffer 3 WEG von Sofortmaßnahmen in dringenden Fällen wie Rohrbruch-, Brand- oder Sturmschäden.
* Versicherungsschäden: Schadensmeldung an die Versicherung bei versicherten Schäden am Gemeinschaftseigentum.
* Veranlassen der Ausgabe von Schlüsseln und Schließzylindern aus der Sicherheits-Schließanlage für das Sonder-/Teil-/Gemeinschaftseigentum.
* Veranlassen der Prüfung und Wartung von Sicherheitseinrichtungen z.B. durch Handwerker, Sachverständige und TÜV, etc..
* Telefon- und Schriftverkehr mit den Wohnungseigentümern, Behörden, Handwerkern und Dritten für gemeinschaftliche Belange, soweit sie von der Verwaltung im Rahmen der aufgeführten Grundleistungen veranlasst wurden.
Gesamt-Leistungen:
WEG-Verwaltung Miet-Verwaltung
• Laufende Objektüberwachung durch periodische Objektbegehungen unter Einbeziehung des Verwaltungsbeirats
Frühzeitige Erkennung von Schäden am Gebäude ermöglichen eine kostengünstige Instandsetzung
Abstimmung aller Aktivitäten und Planungen mit dem Verwaltungsbeirat, insbesondere bei der Vergabe von Reparaturen und Instandsetzungen
Ständige Information der Eigentümergemeinschaft über die Aktivitäten der Verwaltung sowie die Umsetzung der auf der Eigentümerversammlung gefassten Beschlüsse
Eigentümerversammlung mit Abrechnung bis zum 31. Mai des Folgejahres, frühzeitige Information der Eigentümer über das vergangene Wirtschaftsjahr
Umfassender Bericht als Erläuterung zur Abrechnung
Transparente Darstellung der in der Abrechnung enthaltenen Kostenpositionen ermöglicht eine optimale Vorbereitung der Eigentümer auf die Eigentümerversammlung
• Komplette Organisation der Neuvermietung: Prospektunterlagen, Zeitungsanzeigen, Wohnungsbesichtigung, Bonitätsprüfung des Mieters
Abschluss des Mietvertrages einschließlich Übergabe der Wohnung an den Mieter
Durchführung des Miet-, Nebenkosten- und Kautionsinkasso einschließlich Mahnwesen
Jährliche Nebenkostenabrechnung mit dem Mieter nach Vorlage der WEG-Abrechnung einschließlich Klärung von Rückfragen
Entgegennahme der ordentlichen Kündigung des Mieters
Übernahme der Wohnung bei Auszug des Mieters nach Durchführung der geschuldeten Schönheitsreparaturen und Instandsetzungen
Beauftragung eines Rechtsanwaltes hinsichtlich einer fristlosen Kündigung, einer Zahlungs- oder Räumungsklage nach Genehmigung durch den Eigentümer
Prüfung von Mieterhöhungsmöglichkeiten und Durchsetzung von Mieterhöhungsverlangen